Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundesrepublik Deutschland feiert 2024 die Paulskirchenverfassung von 1849, die als erste Verfassung Grundrechte und Freiheitsrechte für alle Bürger festlegte.
Ihre Vorgeschichte liegt in der Zeit des "Deutschen Bundes", eines nach dem "Wiener Kongress" entstandenen lockeren Staatenbündnisses, in dem die Deutschen eine starke Zusammengehörigkeit vermissten. Der Wunsch nach einem deutschen Volk in einem demokratischen Staat mündet schließlich in den "Vormärz": Bauern und Arbeiter fordern zunehmend nach Verbesserungen ihrer armseligen Lebensbedingungen und politischer Mitbestimmung. Ihre oft auch gewaltsamen Protestmärsche im März 1848 zwingen die herrschenden Fürsten auf die Forderungen einzugehen.
So wird eine Nationalversammlung einberufen. Insgesamt 600 Abgeordnete aus allen deutschen Staaten treffen sich in der Frankfurter Paulskirche als erstes gesamtdeutsches Parlament, mit dem Ziel einen einheitlichen Nationalstaat zu gründen und eine freiheitliche Verfassung zu erarbeiten.
Aus vielen unterschiedlichen, politischen Meinungen bilden sich schließlich drei Fraktionen: Die Konservativen, als Befürworter einer Monarchie, die Liberalen plädieren für eine vom Parlament kontrollierte Monarchie und die Demokraten als Sprecher der unteren Bevölkerungsschichten und Kämpfer für eine gleichberechtigte Gesellschaft und eine Demokratie.
In vielen Fragen zunächst tief zerstritten ist es dennoch der Nationalversammlung gelungen, am 27. März 1849 die sogenannte Paulskirchenverfassung zu beschließen. Neben einer Gewaltenteilung im Staat sollen von nun an für alle deutschen Bürger Grundrechte gleichermaßen gelten.
In der Zwischenzeit nutzten die Fürsten die Zeit der monatelangen, zähen Verhandlungen der Nationalversammlung und starteten eine Gegenrevolution, an deren Ende sie schließlich ihre Macht vollständig zurückerlangen und die Paulskirchenverfassung scheitert.
Trotz dieser Niederlage gilt die Paulskirchenverfassung als Vorbild für die spätere Weimarer Verfassung von 1919 und die im Grundgesetz von 1949 verankerten Grundrechte.
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Ihr
Philipp Becker
- Geschäftsführer -
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